Für jeden etwas dabei

Finanzierung und Kosten

Bitte achten Sie darauf, ob die Leistungen kassenpflichtig 
oder nicht kassenpflichtig sind.

Die Finanzierung

Im Folgenden finden Sie alles über die Finanzierung

Nach einer Verordnung durch den Hausarzt oder Psychiater werden die Leistungen aus der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen und direkt mit der Kasse abgerechnet.


Für LeistungsempfängerInnen im Kanton St. Gallen wird eine Patientenbeteiligung von 20%, höchstens Fr. 15.95 pro Tag direkt in Rechnung gestellt.


KlientInnen, welche eine Ergänzungsleistung beziehen, können die Patientenbeteiligung der EL einreichen.

Auf Sie angepasst:

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